Arbeitsfähig bis 25
Die gesetzliche Regelung zu „Arbeitsfähig bis 25″ (AF25) dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Arbeitsfähigkeit. Sie leistet einen Beitrag zu einer umfassenden Teilhabe in allen Bereichen des Lebens sowie einer besseren finanziellen Absicherung.
Mit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesnovelle ist es seit 1. Jänner 2024 nicht mehr möglich, für Personen unter 25 Jahren eine verpflichtende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit anzuordnen. Stattdessen wird gemeinsam mit dem Jugendcoaching geschaut, welcher Weg der richtige ist: eine Ausbildung oder Beschäftigung – oder eine tagesstrukturierende Maßnahme, wenn diese besser passt.
Die KOST Oberösterreich (AusBildung bis 18 / Ausbildung – Beruf) ist regionale Anlaufstelle für alle Fragen rund um AF25. Sie berät zu Leistungen und Angeboten des Sozialministeriumservice (SMS) und des Arbeitsmarktservice (AMS).
Die Aufgabe des Jugendcoachings im Kontext der AF25 ist es, die jungen Menschen und ihr Umfeld hinsichtlich ihrer Potenziale und möglicher Perspektiven zu beraten. Es hilft, den richtigen Weg durch die verschiedenen Angebote von AMS, SMS und den Ländern zu finden.
Download: Arbeitsfähig bis 25 (Folder)
Serviceline Arbeitsfähig bis 25
+43 (0)660 87 07 478
Erreichbarkeit
Mo bis Do: 09:00 – 16:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Fragen und Antworten
Die Sektion IX des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (ehemals Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft) hat Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der „Arbeitsfähig bis 25″ zusammengestellt. Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriumservice und in den FAQ: Arbeitsfähig bis 25 (PDF)
