Ausbildungspflicht
für aus der Ukraine vertriebene Jugendliche
Durch eine Änderung des Ausbildungspflichtgesetzes gilt ab 1. Juli 2024 auch für Jugendliche, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten und unter 18 Jahren sind, die Ausbildungspflicht. Dadurch soll die Lücke zwischen Schulpflicht und Arbeitsmarktzugang geschlossen werden und eine durchgängige Ausbildung für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration ermöglicht werden.
Ziel ist, allen vertriebenen Jugendlichen rasch und entsprechend in das österreichische Schul- und Ausbildungssystem zu integrieren. Die Ausbildungspflicht endet mit dem 18. Geburtstag oder mit dem Abschluss einer weiterführenden Ausbildung.
Infoblatt für vertriebene Jugendliche aus der Ukraine zur Ausbildungspflicht in deutscher Sprache (PDF)
Infoblatt für Eltern/Erziehungsberechtige vertriebener Jugendliche aus der Ukrainie zur Ausbildungspflicht in deutscher Sprache (PDF)
Infoblatt für vertriebene Jugendliche aus der Ukraine zur Ausbildungspflicht in ukrainischer Sprache (PDF)
Infoblatt für Eltern/Erziehungsberechtige vertriebener Jugendliche aus der Ukraine zu Ausbildungspflicht in ukranischer Sprache (PDF)
06.08.2024
